Bauherren und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, wenn
sie darauf spekulieren, dass die Zinsen in Zukunft sinken oder gleich bleiben,
größere Sondertilgungen vorgesehen sind,
eine Option zur vorzeitigen Darlehensrückzahlung gewünscht wird oder
zu einem späteren Zeitpunkt auf langfristige Festzinskonditionen umgestiegen werden soll.
Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
Jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Bei einer Erhöhung des Zinssatzes kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen.